Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-08, 20 L 1814/20

20 L 1814/20Verwaltungsgericht08.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 L 1814/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-08

Aktenzeichen: 20 L 1814/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1008.20L1814.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen Satz 1 der Auflage 5a) des Bescheides des Antragsgegners vom 30.09.2020 wird wiederhergestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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