Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-01, 20 K 8599/18

20 K 8599/18Verwaltungsgericht01.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 K 8599/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-01

Aktenzeichen: 20 K 8599/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1001.20K8599.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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