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20 L 1723/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-29, 20 L 1723/20.A
20 L 1723/20.AVerwaltungsgericht29.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-29
Aktenzeichen: 20 L 1723/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0929.20L1723.20A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Abschiebung aus asylrechtlichen Gründen auszusetzen und der zuständigen Ausländerbehörde hierüber nach § 71 a Abs. 5 i.V.m. § 71 Abs. 5 S. 2 AsylG unverzüglich Mitteilung zu machen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.
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