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20 L 1693/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-21, 20 L 1693/20
20 L 1693/20Verwaltungsgericht21.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-21
Aktenzeichen: 20 L 1693/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0921.20L1693.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Hinsichtlich der beabsichtigten Klage gegen die Auflage 9.m der Versammlungsbestätigung wird der Antrag mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Formulierung „der Ordnungsbehörde auf Verlangen vorzuzeigen“ entsprechend dem Wortlaut des § 2a Abs. 3 der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung durch den Text „im Bedarfsfall der zuständigen Behörde auf Verlangen kostenfrei in einem von ihr nutzbaren Format – auf Anforderung auch papiergebunden – zur Verfügung zu stellen ist“ ersetzt wird.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte.
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