Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-17, 22 K 337/20.A

22 K 337/20.AVerwaltungsgericht17.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 337/20.A — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2020-09-17

Aktenzeichen: 22 K 337/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0917.22K337.20A.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 7. Januar 2020 (Gesch.-Z.: 0000000-000) wird aufgehoben.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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