Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-10, 4 L 1555/20

4 L 1555/20Verwaltungsgericht10.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 4 L 1555/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-10

Aktenzeichen: 4 L 1555/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0910.4L1555.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit es hinsichtlich des Antrags zu 2. von den Beteiligten übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt wurde. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

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