Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-10, 19 K 4770/18

19 K 4770/18Verwaltungsgericht10.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 19 K 4770/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-10

Aktenzeichen: 19 K 4770/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0910.19K4770.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 1,00 Mio € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Klägerin i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

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