Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-09, 22 K 2390/18.A

22 K 2390/18.AVerwaltungsgericht09.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 2390/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-09

Aktenzeichen: 22 K 2390/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0909.22K2390.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 19. März 2019 verpflichtet, über die Dauer der in Ziffer 6 des Bescheides erfolgten Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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