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22 K 2390/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-09, 22 K 2390/18.A
22 K 2390/18.AVerwaltungsgericht09.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-09
Aktenzeichen: 22 K 2390/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0909.22K2390.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 19. März 2019 verpflichtet, über die Dauer der in Ziffer 6 des Bescheides erfolgten Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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