Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-09, 1 K 3530/19

1 K 3530/19Verwaltungsgericht09.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 K 3530/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-09

Aktenzeichen: 1 K 3530/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0909.1K3530.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Allgemeinverfügung vom 19. Dezember 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30. April 2019 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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