Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-09, 13 L 1463/20

13 L 1463/20Verwaltungsgericht09.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 L 1463/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-09

Aktenzeichen: 13 L 1463/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0909.13L1463.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern

a)

binnen drei Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses Zugang zu der Information zu gewähren, welche Kunstwerke aus der Sammlung der Russischen Avantgarde des Museums Ludwig konkret unter Fälschungsverdacht stehen (Name des Künstlers/der Künstlerin, Bezeichnung des Kunstwerks, Maße, Werkverzeichnisnummer)

sowie

b) binnen drei Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses Zugang zu gewähren zu allen im Besitz des Museums Ludwig befindlichen Gutachten, die die unter Buchstabe a) bezeichneten Kunstwerke betreffen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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