Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-08, 7 K 15733/17

7 K 15733/17Verwaltungsgericht08.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 15733/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-08

Aktenzeichen: 7 K 15733/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0908.7K15733.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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