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4 K 959/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-08-26, 4 K 959/18
4 K 959/18Verwaltungsgericht26.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-26
Aktenzeichen: 4 K 959/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0826.4K959.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
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