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14 K 1041/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-08-25, 14 K 1041/17.A
14 K 1041/17.AVerwaltungsgericht25.08.2020
Ein erwachsener, alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Mann, der bereits vor seiner Ausreise in Afghanistan gearbeitet hat, kann vorbehaltlich etwaiger anderer Besonderheiten in der Person des Betroffenen auch unter Berücksichtigung der Einflüsse der Corona-Pandemie seine Existenz in Kabul sichern.
Entscheidungsdatum: 2020-08-25
Aktenzeichen: 14 K 1041/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0825.14K1041.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: AsylG § 3, AsylG § 4; AsylG § 3e; AufenthG § 60 Abs. 5
Ein erwachsener, alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Mann, der bereits vor seiner Ausreise in Afghanistan gearbeitet hat, kann vorbehaltlich etwaiger anderer Besonderheiten in der Person des Betroffenen auch unter Berücksichtigung der Einflüsse der Corona-Pandemie seine Existenz in Kabul sichern.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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