Verwaltungsgericht Köln, 2020-08-20, 15 K 9722/17.A

15 K 9722/17.AVerwaltungsgericht20.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 K 9722/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-20

Aktenzeichen: 15 K 9722/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0820.15K9722.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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