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23 K 7932/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-08-19, 23 K 7932/18
23 K 7932/18Verwaltungsgericht19.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-19
Aktenzeichen: 23 K 7932/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0819.23K7932.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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