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2 K 7216/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-08-11, 2 K 7216/18
2 K 7216/18Verwaltungsgericht11.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: 2 K 7216/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0811.2K7216.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldner dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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