Verwaltungsgericht Köln, 2020-08-02, 15 L 237/20

15 L 237/20Verwaltungsgericht02.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 237/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-02

Aktenzeichen: 15 L 237/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0802.15L237.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.280,42 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.