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7 K 16046/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-07-28, 7 K 16046/17
7 K 16046/17Verwaltungsgericht28.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-28
Aktenzeichen: 7 K 16046/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0728.7K16046.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 18.04.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.11.2017 betreffend das Präparat „J. C. “ wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
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