Verwaltungsgericht Köln, 2020-07-28, 18 L 1129/20

18 L 1129/20Verwaltungsgericht28.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 L 1129/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-28

Aktenzeichen: 18 L 1129/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0728.18L1129.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

  • 1. Der Antrag wird mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Antragsgegnerin bei ihren Entgeltgenehmigungsentscheidungen die im Rahmen des Entgeltgenehmigungsverfahrens (...) mit dem Hilfsantrag vom 15. April 2020 (nebst Erläuterung und Anlagen) sowie der Darlegung in den Schreiben der Antragstellerin vom 6. Mai 2020 sowie vom 16. Juni 2020 vorgenommene fiktive Kostenzuordnung bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache 18 K 3187/20 - längstens jedoch bis zu einer entsprechenden Angleichung von § 19 Abs. 3 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 ERegG an die Richtlinie 2012/34/EU - akzeptiert.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 25.000,- Euro festgesetzt.

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