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18 L 798/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-07-15, 18 L 798/20
18 L 798/20Verwaltungsgericht15.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-15
Aktenzeichen: 18 L 798/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0715.18L798.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N. aus Köln wird abgelehnt.
2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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