Verwaltungsgericht Köln, 2020-07-15, 18 L 798/20

18 L 798/20Verwaltungsgericht15.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 L 798/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-15

Aktenzeichen: 18 L 798/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0715.18L798.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N. aus Köln wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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