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23 K 13559/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-07-08, 23 K 13559/17
23 K 13559/17Verwaltungsgericht08.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-08
Aktenzeichen: 23 K 13559/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0708.23K13559.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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