Verwaltungsgericht Köln, 2020-07-01, 20 L 1149/20

20 L 1149/20Verwaltungsgericht01.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 L 1149/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-01

Aktenzeichen: 20 L 1149/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0701.20L1149.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

    1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, Videoaufnahmen und Videoaufzeichnungen am Roncallliplatz in Köln-Innenstadt am 02.07.2020 zwischen 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr durch die dort befindliche stationäre polizeiliche Videoanlage (5 Videokameras) an einem Kamerastandort am Roncalliplatz selbst und dem Standort „Domforum“ (4 Videokameras) nach außen erkennbar mittels mechanischer/physischer Sperren an oder um die Videokameras unmöglich zu machen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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