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1 K 7238/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-07-01, 1 K 7238/18
1 K 7238/18Verwaltungsgericht01.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-01
Aktenzeichen: 1 K 7238/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0701.1K7238.18.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 1. Kammer
Der Kostenersatzbescheid vom 24. September 2018 wird in Höhe von 1530 € aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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