Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-24, 19 L 276/20

19 L 276/20Verwaltungsgericht24.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 19 L 276/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: 19 L 276/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0624.19L276.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 14.02.2020 (19 K 785/20) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 24.01.2020 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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