Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-19, 33 L 960/20.PVB

33 L 960/20.PVBVerwaltungsgericht19.06.2020

Regest

1. Eine gerichtliche Entscheidung über die Gültigkeit bereits abgegebener Wählerstimmen während eines laufenden Wahlverfahren in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist ausgeschlossen. 2. Die Androhung eines Ordnungsgelds gegenüber einem Wahlvorstand ist nicht möglich.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 33 L 960/20.PVB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-19

Aktenzeichen: 33 L 960/20.PVB

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0619.33L960.20PVB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen

Normen: § 25 BPersVG, § 53 Abs. 4 BPersVG; § 33 Abs. 1 BPersVWO; § 85 Abs. 2 ArbGG, § 890 ZPO

Leitsätze

  1. Eine gerichtliche Entscheidung über die Gültigkeit bereits abgegebener Wählerstimmen während eines laufenden Wahlverfahren in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist ausgeschlossen.

  2. Die Androhung eines Ordnungsgelds gegenüber einem Wahlvorstand ist nicht möglich.

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

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