Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-19, 10 L 819/20

10 L 819/20Verwaltungsgericht19.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 L 819/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-19

Aktenzeichen: 10 L 819/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0619.10L819.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

    1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zu 3) zum Schuljahr 2020/2021 vorläufig in die Jahrgangstufe 5 des J. -Gymnasiums in Köln aufzunehmen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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