Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-15, 21 K 7279/18

21 K 7279/18Verwaltungsgericht15.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 21 K 7279/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-15

Aktenzeichen: 21 K 7279/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0615.21K7279.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Der Beschluss der Beklagten vom 00.00.0000(XXXXXXXXXX) wird im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beigeladenen aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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