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21 K 7279/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-15, 21 K 7279/18
21 K 7279/18Verwaltungsgericht15.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-15
Aktenzeichen: 21 K 7279/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0615.21K7279.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Der Beschluss der Beklagten vom 00.00.0000(XXXXXXXXXX) wird im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beigeladenen aufgehoben.
Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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