Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-15, 1 K 7013/19

1 K 7013/19Verwaltungsgericht15.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 K 7013/19 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2020-06-15

Aktenzeichen: 1 K 7013/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0615.1K7013.19.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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