Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-09, 20 L 1017/20

20 L 1017/20Verwaltungsgericht09.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 L 1017/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-09

Aktenzeichen: 20 L 1017/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0609.20L1017.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

    1. Frau Z. H., B.-straße 31, 00000 J., wird beigeladen.
    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage wird angeordnet, soweit die Wohnungsverweisung und das Rückkehrverbot die Wohnung des Antragsstellers im Souterrain, B.-straße 00, 00000 J. sowie den hierzu gegebenen Zugang über die von der Straßenseite gesehene rechte Seite des Hauses erfasst. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 2/3, der Antragsgegner zu 1/3 mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst trägt.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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