Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-04, 10 L 757/20

10 L 757/20Verwaltungsgericht04.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 L 757/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-04

Aktenzeichen: 10 L 757/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0604.10L757.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

beschlossen:

  1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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