Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-03, 19 L 254/20

19 L 254/20Verwaltungsgericht03.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 19 L 254/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-03

Aktenzeichen: 19 L 254/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0603.19L254.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

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