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18 K 5943/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-29, 18 K 5943/18
18 K 5943/18Verwaltungsgericht29.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-29
Aktenzeichen: 18 K 5943/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0529.18K5943.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrags abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags Sicherheit leistet.
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