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8 L 731/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-25, 8 L 731/20
8 L 731/20Verwaltungsgericht25.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-25
Aktenzeichen: 8 L 731/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0525.8L731.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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