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7 K 4900/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-25, 7 K 4900/17
7 K 4900/17Verwaltungsgericht25.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-25
Aktenzeichen: 7 K 4900/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0525.7K4900.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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