Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-22, 33 L 927/20.PVB

33 L 927/20.PVBVerwaltungsgericht22.05.2020

Regest

Zur Neubestimmung des Zeitpunkts der Stimmabgabe für die Wahl des Hauptpersonalrats.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 33 L 927/20.PVB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-22

Aktenzeichen: 33 L 927/20.PVB

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0522.33L927.20PVB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen

Normen: § 19a BPersVWO; § 18 BPersVWO

Leitsätze

Zur Neubestimmung des Zeitpunkts der Stimmabgabe für die Wahl des Hauptpersonalrats.

Tenor

Dem Beteiligten wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben,

    1. die Freiumschläge zur schriftlichen Stimmabgabe bei der Wahl des Hauptpersonalrats beim XXXXXXXXXXXXXXXXX XXX XXXXXXXXXXXX nicht vor dem 11. November 2020 zu öffnen sowie
    1. es zu unterlassen, in Bezug auf diese Wahl zu behaupten, für den Zuständigkeitsbereich des Beteiligten ende die Stimmabgabe am 27. Mai 2020.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

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