Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-22, 14 L 202/20

14 L 202/20Verwaltungsgericht22.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 L 202/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-22

Aktenzeichen: 14 L 202/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0522.14L202.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 466/20 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 20. Januar 2020 wird wiederherstellt, soweit der Bescheid das Vorhaben der Beigeladenen in den Bauabschnitten 2 und 3 betrifft.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt 1/3 und der Antragsgegner 2/3 der Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

    1. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

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