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8 L 351/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-18, 8 L 351/20
8 L 351/20Verwaltungsgericht18.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-18
Aktenzeichen: 8 L 351/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0518.8L351.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.
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