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19 K 5970/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-18, 19 K 5970/18
19 K 5970/18Verwaltungsgericht18.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-18
Aktenzeichen: 19 K 5970/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0518.19K5970.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung der Beklagten und des Beigeladenen in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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