Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-13, 19 L 558/20

19 L 558/20Verwaltungsgericht13.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 19 L 558/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-13

Aktenzeichen: 19 L 558/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0513.19L558.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

    1. Der Prozesskostenhilfeantrag der Antragsteller wird abgelehnt.
    1. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Antrag-

steller als Gesamtschuldner.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.