Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-08, 22 K 11175/17

22 K 11175/17Verwaltungsgericht08.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 11175/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-08

Aktenzeichen: 22 K 11175/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0508.22K11175.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 7. Februar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. Juli 2017 wird insoweit aufgehoben, als darin Kosten von mehr als 200,- Euro festgesetzt werden.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 9/10 und der Kläger zu 1/10. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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