Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-07, 7 L 814/20

7 L 814/20Verwaltungsgericht07.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 L 814/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-07

Aktenzeichen: 7 L 814/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0507.7L814.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

    1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zur Durchführung der von ihm angemeldeten Versammlung in Bonn, Rochusstraße 1 am 08.05.2020 in der Zeit von 06,00 Uhr bis 08,00 Uhr „.XXXXXXXXXXXXX statt Grundechte zu beschränken“ ohne eine verbindliche Verpflichtung zur Eintragung von Teilnehmenden in eine Liste mit Vor- und Zuname, Postanschrift und Telefonnummer zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

    1. Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt

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