Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-30, 7 L 783/20

7 L 783/20Verwaltungsgericht30.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 L 783/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-30

Aktenzeichen: 7 L 783/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0430.7L783.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag, die Antragsgegnerin zu verpflichten,

dafür Sorge zu tragen, dass die am 1. Mai 2020 von 11.30 bis 14.30 Uhr geplante künstlerische Formation, ausgehend vom J. -D. -Platz bis zum J1.--markt , mit dem Thema „(...)“ nicht polizeilich aufgelöst wird,

hilfsweise,

für die genannte künstlerische Formation eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 11 Abs. 3 CoronaSchVO zu erteilen,

wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

  1. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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