Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-30, 7 L 779/20

7 L 779/20Verwaltungsgericht30.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 L 779/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-30

Aktenzeichen: 7 L 779/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0430.7L779.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt, soweit die angegriffene Allgemeinverfügung vom 27.04.2020 unterbindet, in Gruppen von drei oder mehr Personen unter Verzehr alkoholischer Getränke durch den öffentlichen Raum zu ziehen. Im Übrigen wird die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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