Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-30, 4 K 6829/19

4 K 6829/19Verwaltungsgericht30.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 4 K 6829/19 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2020-04-30

Aktenzeichen: 4 K 6829/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0430.4K6829.19.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Beklagten vom 06.05.2019 zu TOP 19.5 (Vorlage 146/2019) hinsichtlich dessen Satz 2 rechtswidrig ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Berufung wird zugelassen.

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