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20 K 4960/19•Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-30, 20 K 4960/19
20 K 4960/19Verwaltungsgericht30.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: 20 K 4960/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0430.20K4960.19.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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