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7 L 759/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-29, 7 L 759/20
7 L 759/20Verwaltungsgericht29.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 7 L 759/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0429.7L759.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: . Kammer
Das Verwaltungsgericht Köln erklärt sich für sachlich unzuständig.
Der Rechtsstreit wird an das sachlich zuständige Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster verwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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