Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-29, 7 L 759/20

7 L 759/20Verwaltungsgericht29.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 L 759/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-29

Aktenzeichen: 7 L 759/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0429.7L759.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: . Kammer

Tenor

Das Verwaltungsgericht Köln erklärt sich für sachlich unzuständig.

Der Rechtsstreit wird an das sachlich zuständige Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster verwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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