Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-28, 10 K 2682/19

10 K 2682/19Verwaltungsgericht28.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 K 2682/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-28

Aktenzeichen: 10 K 2682/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0428.10K2682.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids vom 30. Oktober 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. April 2019 verpflichtet, die Prüfungsleistung des Klägers nach erneuter Durchführung der mündlichen Prüfung der staatlichen Wiederholungsprüfung zum Rettungssanitäter erneut zu bewerten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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