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2 L 688/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-14, 2 L 688/20
2 L 688/20Verwaltungsgericht14.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-14
Aktenzeichen: 2 L 688/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0414.2L688.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Der Beschluss wird aufgrund der Eilbedürftigkeit den Beteiligten vorab per Telefon bekanntgegeben.
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