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2 K 15946/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-14, 2 K 15946/17
2 K 15946/17Verwaltungsgericht14.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-14
Aktenzeichen: 2 K 15946/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0414.2K15946.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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