Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-09, 7 L 701/20

7 L 701/20Verwaltungsgericht09.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 L 701/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-09

Aktenzeichen: 7 L 701/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0409.7L701.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag, die Antragsgegnerin unter Aufhebung ihrer Entscheidung vom 09.04.2020 im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, eine Ausnahmegenehmigung für die am 11.04.2020 angemeldete Versammlung mit dem Thema „Osterspaziergang“ zu erteilen, wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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